Jugend- und Familienhilfe

Schwerpunkte unserer Arbeit: Sozialpädagogische Familienhilfe & Erziehungsbeistandschaft

Kontakt:
04171 76949-0

Die “Familienbegleitenden Interventionen”
(EBS und SPFH, §§30/31 SGB 8) können von Familien in Anspruch genommen werden, die Unterstützung brauchen bei:

  • Erziehungsfragen
  • Entwicklungsproblemen
  • Integrationsproblemen in Kindergarten, Schule und Lebensumfeld
  • Rückkehr von Kindern/Jugendlichen aus Heimen und Pflegefamilien

Unsere Aufgaben sind unter anderem:

  • Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenssituationen
  • Beratung der Gesamtfamilie und/oder einzelner Familienmitglieder
  • Unterstützung und Begleitung bei Behördenangelegenheiten, Schulden, Gesprächen mit
  • Lehrern, Erziehern, Ärzten, Anwälten usw.
  • Erschliessung weiterführemder Hilfsmöglichkeiten
  • In ihrer Arbeit orientiert sich die Arbeiterwohlfahrt (AWO)an den Bedürfnissen und
  • Fähigkeiten der Betroffenen und Hilfsbedürftigen.

Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und Familie:

  • eigene Fähigkeiten zu entdecken und zu stärken und
  • Verantwortung zu übernehmen, um schwierige Situationen langfristig selbständig zu bewältigen

Wir kommen regelmäßig in die Familie und begleiten diese über einen längeren Zeitraum in schwierigen Lebenssituationen.

Art und Weise der Zusammenarbeit und das konkrete Ziel werden gemeinsam von der Familie,dem Jugendamt und SPFH/EBS festgelegt.

Die Kosten der SPFH/EBS werden in der Regel vom Träger Öffentlicher Jugendhilfe zu übernommen.

WIR UNTERLIEGEN DER SCHWEIGEPFLICHT!!

Weitere Informationen erhalten Sie von der AWO Winsen/Luhe oder vom Jugendamt im Landkreis Harburg:
Kreisverband Harburg-Land | Tel.: 04171-848988

Die SPFH ist eine Maßnahme im Rahmen der Hilfe zur Erziehung (§27 SGB 8), die von einer Familie beantragt wird und in einem Hilfeplangespräch unter Beteiligung der Familie beschlossen wird.

SPFH macht es sich zur Aufgabe, mit der Familie die der jeweiligen Problematik zugrunde liegende Ursache zu erkennen und Lösungsstrategien zu entwickeln, die von den Familienmitgliedern und allen Betroffenen mit vollzogen und getragen werden können. Die zu bearbeitenden Probleme und die Ziele werden von der Familie bestimmt und können nicht von Fachkräften vorgegeben werden.

Ziel sollte es sein, den einzelnen Familienmitgliedern ihre Fähigkeiten, Möglichkeiten und Grenzen bewußt zu machen, Selbsthilfepotential, Handlungskompetenzen zu erweitern und Ressourcen zu erschließen.

Das geschieht in großer Nähe zur Familiealltag, d.h. SPFH kann auch als gravierender Eingriff in den Intimbereich "Familie" erlebt werden. Ein recht hohes Maß an Problembewußtsein und Freiwilligkeit auf Seiten der Familien ist daher vorrangig und unverzichtbar.

 Unser Team

Hilfe zur Erziehung

Das Arbeitsfeld der Hilfe zur Erziehung ist ein Teilbereich der Jugendhilfe. Es umfasst ein differenziertes Angebot von Leistungen und Hilfen nach den §§ 27 ff. des 8. Sozialgesetzbuches. Dazu gehören u.a. die Sozialpädagogischer Familienhilfe, Erziehungsberatung, Tagesgruppen, familiärer Pflegestellen oder Wohngruppen für Jugendlichen aber auch z. B. Bildungs- und Trainingsmaßnahmen für Eltern, Kinder und Jugendliche sowie viele andere beratende und unterstützende Hilfen

Bedarfsorientierte und flexible Ausgestaltung der Hilfe ist oberste Priorität bei der Entscheidung über die angemessene Leistung im Einzelfall, denn es hilft nur das, was genau passt. Dabei steht die Beteiligung der Eltern, Kinder und Jugendlichen bei der Entscheidung über die "richtige" Hilfe im Vordergrund, soweit nicht Maßnahmen zum Schutz von Kindern getroffen werden müssen.

Das Zusammenwirken vieler Beteiligter ermöglicht häufig erst ein gelingendes Aufwachsen, so dass die Kooperation mit Eltern, Schulen, Ärzten, Tageseinrichtungen für Kinder, Vereinen etc. oberstes Gebot ist

SOZIALGESETZBUCH 8

§ 27 Hilfe zur Erziehung
(1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. 2Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Sicher haben Sie es schon gesehen: Das AWO-Herz auf den Fahrzeugen unserer Dienste, auf dem Türschild einer unserer Einrichtungen oder bei einer der zahlreichen Veranstaltungen.

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Bei Fragen sprechen Sie uns gerne persönlich an.
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